Das Verschlucken oder Einatmen von Giftstoffen oder ätzenden Substanzen kann sehr unterschiedliche Symptome hervorrufen. Wenn Möglich, sollte eine Probe des Stoffes aufgehoben werden, damit Fachleute die Situation genau einschätzen können. Alarmieren Sie bei Beschwerden den Notarzt. Bei Unklarheit helfen auch die regionalen Notrufzentralen. Die Telefonnummer finden Sie unter Apotheken-umschau.de (Stichwort "Giftnotruf").
Erbrechen sollte der Betroffene möglichst nicht, denn dabei kann das Gift in die Lunge gelangen. Trinken sollte er ebenfalls nichts. Ausnahme: Nach dem Verschlucken ätzender Stoffe sofort in kleinen Schlucken wenig Wasser trinken.
Verätzungen auf der Haut oder Auge müssen gespült werden - im Auge nach außen, von der Nase weg.
Selbstschutz für den Helfer: Nicht ungeschützt beatmen, wenn sich Gift im Mund befindet. Auch beim Abwaschen die eigene Haut vor Kontakt mit dem Gift bewahren.