Hochqualifizierte Hilfe
Gesundheitswesen Ohne Helferinnen könnte kaum ein Arzt seine Praxis gut führen.
Doch was dürfen diese alles machen?
Routiniert spritzt die junge Frau einem Patienten den Impfstoff; fünf Minuten später nimmt sie einem anderen Blut ab; nebenan macht ihre Kollegin ein Belastungs-EKG bei einem Busfahrer. Alltag in einer deutschen Arztpraxis. Ohne medizinische Fachangestellte - so werden Arzthelferinnen ihrer Ausbildung entsprechend korrekt bezeichnet - käme der Praxisbetrieb kräftig ins Stocken.
Nur welche medizinischen Maßnahmen dürfen die Mitarbeiterinnen eigentlich ausführen, und welche erfordern die Hand des Arztes?
"Diese Frage höre ich immer wieder", berichtet Bettina Freitag aus Weilburg in Hessen. Sie arbeitet nicht nur als Arzthelferin in der Hausarztpraxis ihres Mannes, sondern unterrichtet auch an Berufsschulen. "Die Auszubildenden wollen genau wissen, welche Aufgaben sie als medizinische Fachangestellte übernehmen dürfen." Bettina Freitags Antwort ist stets die gleiche:"Wenn ein Arzt etwas anordnet, darf seine Mitarbeiterin es ausführen. Er trägt die Verantwortung dafür, dass sie es richtig macht."
Thomas Girr, Fachanwalt für Medizinrecht und Notar im niedersächsischen Salzhausen, stimmt zu:"Nach Paragraf 611 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kommt zwischen Arzt und Patient ein Dienstleistungsvertrag zustande. Im Rahmen dessen dürfen vorbereitende, unterstützende, ergänzende und mitwirkende Leistungen auf nichtärztliche Mitarbeiter übertragen werden." Allerdings muss der Arzt sich vergewissern, dass seine Mitarbeiterin für die Aufgabe beruflich qualifiziert ist und sie praktisch beherrscht. Zudem muss er ihre Leistung ab und zu prüfen.