Die Freiheit der Wahl

Praxis-Rezepte
Weder Arzt noch Krankenkasse dürfen dem Patienten vorschreiben, wo er seine Medikamente einlöst.
 
Franz Brunnlehner staunte nicht schlecht, als er einen Brief seiner Krankenkasse erhielt. Darin wurde ihm nahe gelegt, seine Medikamente von nun an bei einer Internet-Apotheke zu bestellen. "Ersten habe ich gar kein Internet, und zweitens will ich meine Tabletten auch weiterhin bei meinem Apotheker in der Nähe holen", sagt der Rentner aus München. Seine Aufregung legte sich schnell, denn sein Apotheker konnte ihn beruhigen: Natürlich dürfe er seine Arzneien weiterhin bei ihm beziehen.
"Die Krankenkassen nutzen die Zusammenarbeit mit Versandapotheken oder Apotheken-Kooperationen gerne als Marketing-Instrument und informieren ihre Versicherten intensiv darüber", erklärt der Apotheker Maximilian Lernbecher, Mitglied im Vorstand des Bayerischen Apothekerverbands. "Doch insbesondere ältere Menschen sind oft verunsichert. Sie halten die Werbung für eine verpflichtende Aufforderung."

Dieser Artikel erschien in der Maiausgabe zum 15. Mai 2010 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden. (Autor: Christian Krumm)