Verschlossene Türen und unerlaubte Rechnungen

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  • § Darf ein Arzt die Praxis regelmäßig zum Qurtalsende schließen?
    Auch wenn es in einem solchen Fall naheliegt, dass der Arzt finanzielle Motive hat, wird sich dies schwer nachweisen lassen. und keiner kann dem Arzt verbieten, seinen "Urlaub" regelmäßig zum Quartalsende zu nehmen.
  • § Darf er gemeinsam mit Kollegen wegen eines Streiks schließen?
    Nur, wenn die ambulante Versorgung der Kassenpatienten gesichert ist, beispielsweise durch Notfallpläne. Verstöße gegen diese Pflicht können die kassenärztlichen Vereinigungen, die für die medizinische Versorgung zuständig sind, mit Sanktionen bis hin zum Entzug der Zulassung als Vertragsarzt bestrafen.
  • § Darf der Arzt Vorkasse oder eine Privatabrechnung verlangen?
    Nur für Leistungen, die nicht im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind; außerdem, wenn der Patient bei seiner Kasse einen Wahltarif "Kostenerstattung" gewählt hat oder ausdrücklich eine Privatbehandlung wünscht und dazu einen schriftlichen Behandlungsvertrag abgeschlossen hat. Die Praxisgebühr muss der Arzt in jedem Fall im Voraus einziehen. Privat abrechnen darf er zudem, wenn der Patient innerhalb von zehn Tagen seine Chipkarte nicht vorlegt.
  • § Was tun, wenn der Arzt unberechtigterweise Vorkasse verlangt oder eine Rechnung ausgestellt hat?
    Auf keinen Fall bezahlen, sondern die Krankenkasse oder die Landesärztekammer informieren. Wenn ein Patient bereits eine Leistung bezahlt hat, die auch die gesetzliche Krankenkasse übernommen hätte, kann er sein Geld zurückverlangen.
  • § Darf der (Vertrags-)Arzt Privatpatienten bevorzugen?
    Auch wenn dies für Kassenpatienten ärgerlich ist: Er darf. Als freier Unternehmer ist er in der Praxisorganisation an keine diesbezüglichen Vorgaben gebunden. Diese Freiheit endet jedoch dort, wo ein Notfall zu behandeln ist oder die Wartezeit für andere Patienten unangemessen verlängern würde. Auf keinen Fall darf der Vertragsarzt Kassenpatienten ablehnen, weil er sonst zu wenig Zeit für seine Privatpatienten hätte. 
Dieser Artikel erschien in der Septemberausgabe zum 1. September 2009 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden.