Vor einer geplanten ambulanten Behandlung im EU-Ausland muss der Patient keine Genehmigung der Kasse mehr einholen. Für einen anstehenden Klinikaufenthalt bleibt dies zwar erforderlich. Weil die Kasse eine Ablehnung aber sehr gut begründen muss, dürfte diese die Ausnahme bleiben.
Dieser Artikel erschien in der Juniausgabe zum 15. Juni 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden.
(Autorin: Dr. Fabienne Hübener)