Das wird sich ändern

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Vor einer geplanten ambulanten Behandlung im EU-Ausland muss der Patient keine Genehmigung der Kasse mehr einholen. Für einen anstehenden Klinikaufenthalt bleibt dies zwar erforderlich. Weil die Kasse eine Ablehnung aber sehr gut begründen muss
, dürfte diese die Ausnahme bleiben.
 
Setzen die Länder die Richtlinie um, ...

Setzen die Länder die Richtlinie um, die im Januar 2011 mehr...


Schwankende Preise

Beispielhaft zeigt das Einsetzen einer Hüftprothese, mehr...


Den Staaten bleibt der bei der Umsetzung Spielraum

Gemäß der Richtlinie zahlt die Kasse des Heimatlandes die Kosten mehr...


Eine Vorgabe der Richtlinie

Jedes Land soll Kontaktstellen einrichten, die Patienten mit dem mehr...


Zügellosen Wettbewerb

2006 setzten sich ver.di und andere europäische Gewerkschaften erfolgreich mehr...


Einen starken Wettbewrb

Einen starken Wettbewerb um Patienten sehen Experten mehr...


Oktober 2012 - Patienten ohne Grenzen

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Dieser Artikel erschien in der Juniausgabe zum 15. Juni 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden.
(Autorin: Dr. Fabienne Hübener)