Europapolitik Die Gesundheitsversorgung in der EU wächst zusammen. Eine neue Richtlinie vereinfacht Behandlungen im Ausland. Die Staaten müssen sie nun in nationales Recht umsetzen.
Laut einer neuen EU-Richtlinie können in Zukunft alle Bürger geplante Behandlungen auch in anderen EU-Staaten auf Kassenkosten in Anspruch nehmen. Das ist deutschen Patienten bereits ab 2004 möglich. Doch die Neuerung stärkt ihre Rechte zusätzlich.
Vor einer geplanten ambulanten Behandlung im EU-Ausland mehr...
Dieser Artikel erschien in der Juniausgabe zum 15. Juni 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden.