Setzen die Länder die Richtlinie um, die im Januar 2011 beschlossene Richtlinie um, ist folgendes Szenario möglich:
Ein Engländer, der im eigenen Land ein Jahr auf eine Hüftoperation warten müsste, vereinbart einen Termin in einer deutschen Klinik. Deutschland hat europaweit die kürzesten Wartezeiten. Seine Versicherung zahlt den Preis, den der Eingriff in England kosten würde. Für eine Differenz und die Reisekosten kommt der Patient selbst auf. Oder: Eine deutsche Brustkrebspatientin lässt sich in der neu gegründeten Kontaktstelle für grenuübergreifende Gesundheitsversorgung beraten, in welchem Land sie die besten Überlebenschancen hat. Sie entscheidet sich für eine Behandlung in Schweden. Inwieweit europäische Patienten tatsächlich mobil machen, wird sich nach der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zeigen, das spätestens ab Oktober 2013 gelten muss.