Den Staaten bleibt der bei der Umsetzung Spielraum

Bild_450x450_HG_HvHzH_02.png

Den Staaten bleibt der bei der Umsetzung Spielraum. Gemäß der Richtlinie zahlt die Kasse des Heimatlandes die Kosten der Auslandsbehandlung - allersdings nur so viel, wie für eine entsprechende Behandlung im Heimatland anfallen würde. Das kann für den Patienten zu hohen Eigenanteil führen (siehe Grafik, Seite vorher). Ob die Kasse in bestimmten Fällen - etwa bei einer seltenen schweren Erkrankung - die Reisekosten des Patienten und möglicherweise einer Begleitperson übernimmt, bleibt den Ländern überlassen. Die Bundesregierung hat zudem freie Hand zu entscheiden, ob der deutsche Patient im Ausland in Vorkasse gehen muss oder ob die Krankenkasse die Rechnung direkt zu begleichen hat.
 
Setzen die Länder die Richtlinie um, ...

Setzen die Länder die Richtlinie um, die im Januar 2011 mehr...


Schwankende Preise

Beispielhaft zeigt das Einsetzen einer Hüftprothese, mehr...


Eine Vorgabe der Richtlinie

Jedes Land soll Kontaktstellen einrichten, die Patienten mit dem mehr...


Zügellosen Wettbewerb

2006 setzten sich ver.di und andere europäische Gewerkschaften erfolgreich mehr...


Einen starken Wettbewrb

Einen starken Wettbewerb um Patienten sehen Experten mehr...


Das wird sich ändern

Vor einer geplanten ambulanten Behandlung im EU-Ausland mehr...


Oktober 2012 - Patienten ohne Grenzen

zurück zum Leitartikel mehr...

Dieser Artikel erschien in der Juniausgabe zum 15. Juni 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden.
(Autorin: Dr. Fabienne Hübener)