Den Staaten bleibt der bei der Umsetzung Spielraum
Den Staaten bleibt der bei der Umsetzung Spielraum. Gemäß der Richtlinie zahlt die Kasse des Heimatlandes die Kosten der Auslandsbehandlung - allersdings nur so viel, wie für eine entsprechende Behandlung im Heimatland anfallen würde. Das kann für den Patienten zu hohen Eigenanteil führen (siehe Grafik, Seite vorher). Ob die Kasse in bestimmten Fällen - etwa bei einer seltenen schweren Erkrankung - die Reisekosten des Patienten und möglicherweise einer Begleitperson übernimmt, bleibt den Ländern überlassen. Die Bundesregierung hat zudem freie Hand zu entscheiden, ob der deutsche Patient im Ausland in Vorkasse gehen muss oder ob die Krankenkasse die Rechnung direkt zu begleichen hat.
Dieser Artikel erschien in der Juniausgabe zum 15. Juni 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden.