Zügellosen Wettbewerb wünschen sich die Entscheider in der EU allerdings nicht. 2006 setzten sich ver.di und andere europäische Gewerkschaften erfolgreich dafür ein, dass die Gesundheitsdienstleistungen nicht unter die Regeln des europäischen Binnenmarkt fallen - also die Regeln zum freien Verkehr von Waren und Dienstleistungen. "Gesundheitsdienstleistungen sind Leistungen im Interesse der Allgemeinheit. Sie dienen der Vorsorge und müssen daher auf nationaler Ebene reglementiert werden, damit soziale Härtenausgeglichen werden", betont die ver.di-Gesundheitsexpertin Dr. Margret Steffen.