Frage Drei

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Wird der Zusatzbeitrag vom Einkommen oder von der Rente abgezogen?

Nein, er muss nach Benachrichtigung durch die Krankenkasse monatlich überwiesen werden. Wer dies länger als sechs Monate unterlässt, muss nicht nur nachzahlen, sondern zusätzlich einen Säumniszuschlag von mindestens 20 Euro entrichten - wie viel genau, bestimmt jede Kasse selbst. Außerdem ist er während der versäumten Zahlungen vom Sozialausgleich ausgeschlossen.

Erste Frage

Ersetzen die Zusatzbei- träge die bisherigen Kassenbeiträge? mehr...


Zweite Frage

Muss jeder den Zusatzbeitrag zahlen? mehr...


Vierte Frage

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? mehr...


Fünfte Frage

Wie wird der durch- schnittliche Zusatzbei- trag errechnet? mehr...


Sechste Frage

Wie wird der Ausgleich errechnet? mehr...


Siebte Frage

Muss der Sozialausgleich eigens beantragt werden? mehr...


Achte Frage

Garantiert der Sozialausgleich, dass alle Beitragszahler gleichmäßig mehr...


Neunte Frage

Kann man am Sozialausgleich auch verdienen? mehr...


Zehnte Frage

Wie sah die Rechnung 2011 aus? mehr...


Elfte Frage

Wastun, wenn der Zusatzbeitrag sehr hoch ausfällt? mehr...


Tabelle

Tabelle zu dem Fragen 4, 6,8 und 9 mehr...


Februar 2012 - Komplizierte Extrarechnung

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Dieser Artikel erschien in der Januarausgabe zum 15. Januar 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden. (Autor: Dr. Reinhard Door)