Wird der Zusatzbeitrag vom Einkommen oder von der Rente abgezogen?
Nein, er muss nach Benachrichtigung durch die Krankenkasse monatlich überwiesen werden. Wer dies länger als sechs Monate unterlässt, muss nicht nur nachzahlen, sondern zusätzlich einen Säumniszuschlag von mindestens 20 Euro entrichten - wie viel genau, bestimmt jede Kasse selbst. Außerdem ist er während der versäumten Zahlungen vom Sozialausgleich ausgeschlossen.