Komplizierte Extrarechnung

Zusatzbeiträge   Jede Krankenkasse darf  künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben. Ein sozialausgleich soll verhindern, dass Versicherte finanziell überfordert werden.

Arbeitgeberanteil festgeschrieben, fixer Prozentsatz für Arbeitnehmer, Zusatzbeiträge, Sozialausgleich. Man mag von der schwarz-gelben Reform der Krankenkassenbeiträge halten, was man will, eines lässt sich sicher nicht behaupten: dass das Finanzierungssystem für Versicherten jetzt einfacher zu verstehen ist. Hier werden die wichtigsten Fragen beantwortet und stellen einige Rechenbeispiele vor.
Erste Frage

Ersetzen die Zusatzbei- träge die bisherigen Kassenbeiträge? mehr...


Zweite Frage

Muss jeder den Zusatzbeitrag zahlen? mehr...


Dritte Frage

Wird der Zusatzbeitrag vom Einkommen oder von der Rente abgezogen? mehr...


Vierte Frage

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? mehr...


Fünfte Frage

Wie wird der durch- schnittliche Zusatzbei- trag errechnet? mehr...


Sechste Frage

Wie wird der Ausgleich errechnet? mehr...


Siebte Frage

Muss der Sozialausgleich eigens beantragt werden? mehr...


Achte Frage

Garantiert der Sozialausgleich, dass alle Beitragszahler gleichmäßig mehr...


Neunte Frage

Kann man am Sozialausgleich auch verdienen? mehr...


Zehnte Frage

Wie sah die Rechnung 2011 aus? mehr...


Elfte Frage

Wastun, wenn der Zusatzbeitrag sehr hoch ausfällt? mehr...


Tabelle

Tabelle zu dem Fragen 4, 6,8 und 9 mehr...

Dieser Artikel erschien in der Januarausgabe zum 15. Januar 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden. (Autor: Dr. Reinhard Door)