Frage Elf

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Wastun, wenn der Zusatzbeitrag sehr hoch ausfällt?

Sofern Sie nicht aus guten Gründen, etwa wegen eines guten Services oder bestimmter Zusatzleistungen, unbedingt bei Ihrer Kasse bleiben wollen, kündigen Sie und wechseln zu einer anderen. Erhebt eine Kasse erstmalig einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie diesen, gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende; den (erhöhten oder neuen) Zusatzbeitrag muss der Versicherte nicht mehr bezahlen.

Erste Frage

Ersetzen die Zusatzbei- träge die bisherigen Kassenbeiträge? mehr...


Zweite Frage

Muss jeder den Zusatzbeitrag zahlen? mehr...


Dritte Frage

Wird der Zusatzbeitrag vom Einkommen oder von der Rente abgezogen? mehr...


Vierte Frage

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? mehr...


Fünfte Frage

Wie wird der durch- schnittliche Zusatzbei- trag errechnet? mehr...


Sechste Frage

Wie wird der Ausgleich errechnet? mehr...


Siebte Frage

Muss der Sozialausgleich eigens beantragt werden? mehr...


Achte Frage

Garantiert der Sozialausgleich, dass alle Beitragszahler gleichmäßig mehr...


Neunte Frage

Kann man am Sozialausgleich auch verdienen? mehr...


Zehnte Frage

Wie sah die Rechnung 2011 aus? mehr...


Tabelle

Tabelle zu dem Fragen 4, 6,8 und 9 mehr...


Februar 2012 - Komplizierte Extrarechnung

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Dieser Artikel erschien in der Januarausgabe zum 15. Januar 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden. (Autor: Dr. Reinhard Door)