Erste Frage

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Ersetzen die Zusatzbeiträge die bisherigen Kassenbeiträge?

Nein, die bisherigen prozentualen Kassenbeiträge bleiben bestehen. Sie betragen für Arbeitnehmer und Rentner 8,2 Prozent, für Arbeitgeber und Rentenversicherung 7,3 Prozent. Alle Beiträge werden in einen gemeinsamen Geldtopf eingezahlt, den Gesundheitsfonds. Kommen die Kassen mit ihren Zuweisungen aus dem Fonds nicht aus, müssen sie Zusatzbeiträge erheben.
Zweite Frage

Muss jeder den Zusatzbeitrag zahlen? mehr...


Dritte Frage

Wird der Zusatzbeitrag vom Einkommen oder von der Rente abgezogen? mehr...


Vierte Frage

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? mehr...


Fünfte Frage

Wie wird der durch- schnittliche Zusatzbei- trag errechnet? mehr...


Sechste Frage

Wie wird der Ausgleich errechnet? mehr...


Siebte Frage

Muss der Sozialausgleich eigens beantragt werden? mehr...


Achte Frage

Garantiert der Sozialausgleich, dass alle Beitragszahler gleichmäßig mehr...


Neunte Frage

Kann man am Sozialausgleich auch verdienen? mehr...


Zehnte Frage

Wie sah die Rechnung 2011 aus? mehr...


Elfte Frage

Wastun, wenn der Zusatzbeitrag sehr hoch ausfällt? mehr...


Tabelle

Tabelle zu dem Fragen 4, 6,8 und 9 mehr...


Februar 2012 - Komplizierte Extrarechnung

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Dieser Artikel erschien in der Januarausgabe zum 15. Januar 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden. (Autor: Dr. Reinhard Door)