Ersetzen die Zusatzbeiträge die bisherigen Kassenbeiträge?
Nein, die bisherigen prozentualen Kassenbeiträge bleiben bestehen. Sie betragen für Arbeitnehmer und Rentner 8,2 Prozent, für Arbeitgeber und Rentenversicherung 7,3 Prozent. Alle Beiträge werden in einen gemeinsamen Geldtopf eingezahlt, den Gesundheitsfonds. Kommen die Kassen mit ihren Zuweisungen aus dem Fonds nicht aus, müssen sie Zusatzbeiträge erheben.