Frage Zwei

Bild_450x450_HG_HvHzH_02.png

Muss jeder den Zusatzbeitrag zahlen?

Wer in der Familie mitversichert ist, zahlt keinen Zusatzbeitrag. Zudem sind eine Reihe von Versicherten befreit, etwa Bezieher von Arbeitslosen II (auch "Aufstocker"), Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld und Auszubildende, die weniger als 325 Euro verdienen.
Erste Frage

Ersetzen die Zusatzbei- träge die bisherigen Kassenbeiträge? mehr...


Dritte Frage

Wird der Zusatzbeitrag vom Einkommen oder von der Rente abgezogen? mehr...


Vierte Frage

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? mehr...


Fünfte Frage

Wie wird der durch- schnittliche Zusatzbei- trag errechnet? mehr...


Sechste Frage

Wie wird der Ausgleich errechnet? mehr...


Siebte Frage

Muss der Sozialausgleich eigens beantragt werden? mehr...


Achte Frage

Garantiert der Sozialausgleich, dass alle Beitragszahler gleichmäßig mehr...


Neunte Frage

Kann man am Sozialausgleich auch verdienen? mehr...


Zehnte Frage

Wie sah die Rechnung 2011 aus? mehr...


Elfte Frage

Wastun, wenn der Zusatzbeitrag sehr hoch ausfällt? mehr...


Tabelle

Tabelle zu dem Fragen 4, 6,8 und 9 mehr...


Februar 2012 - Komplizierte Extrarechnung

zurück zum Leitartikel mehr...

Dieser Artikel erschien in der Januarausgabe zum 15. Januar 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden. (Autor: Dr. Reinhard Door)