Wie wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag errechnet?
Der Schätzerkreis, ein beim Bundesversicherungsamt gebildetes Expertengremium, errechnet jeden Herbst die voraussichtlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds sowie die voraussichtlichen Ausgaben der gesetzlichen Kassen. Liegen die Ausgaben über den Einnahmen, bestimmt das Gesundheitsministerium anhand der Differenz bis zum 1. November den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für das folgende Jahr. Er dient als Grundlage für die Berechnung des Sozialausgleichs.