Frage Vier

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Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?

Er wird von jeder Kasse selbst festgelegt und prinzipiell nach oben hin begrenzt. Alle Versicherten zahlen den gleichen Zusatzbeitrag. Dieser "tatsächliche Zusatzbeitrag" ist zu unterscheiden von dem "durchschnittlichen Zusatzbeitrag" (Beispiele in der Tabelle) ist zu unterscheiden von dem "durchschnittlichen Zusatzbeitrag". Übersteigt Letzterer zwei Prozent des Bruttoeinkommens, erstattet der Staat aus Steuergelder einen Sozialausgleich.
So war es bisher
Zusatzbeiträge können seit 2009 erhoben werden, etwa 15 Krankenkassen taten dies bis jetzt auch. Allerdings waren Zusatzbeiträge von über 8 Euro bisher verdienstabhägig und auf ein Prozent des Einkommens begrenzt.

Erste Frage

Ersetzen die Zusatzbei- träge die bisherigen Kassenbeiträge? mehr...


Zweite Frage

Muss jeder den Zusatzbeitrag zahlen? mehr...


Dritte Frage

Wird der Zusatzbeitrag vom Einkommen oder von der Rente abgezogen? mehr...


Fünfte Frage

Wie wird der durch- schnittliche Zusatzbei- trag errechnet? mehr...


Sechste Frage

Wie wird der Ausgleich errechnet? mehr...


Siebte Frage

Muss der Sozialausgleich eigens beantragt werden? mehr...


Achte Frage

Garantiert der Sozialausgleich, dass alle Beitragszahler gleichmäßig mehr...


Neunte Frage

Kann man am Sozialausgleich auch verdienen? mehr...


Zehnte Frage

Wie sah die Rechnung 2011 aus? mehr...


Elfte Frage

Wastun, wenn der Zusatzbeitrag sehr hoch ausfällt? mehr...


Tabelle

Tabelle zu dem Fragen 4, 6,8 und 9 mehr...


Februar 2012 - Komplizierte Extrarechnung

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Dieser Artikel erschien in der Januarausgabe zum 15. Januar 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden. (Autor: Dr. Reinhard Door)