Frage Vier
Wie hoch ist der Zusatzbeitrag?
Er wird von jeder Kasse selbst festgelegt und prinzipiell nach oben hin begrenzt. Alle Versicherten zahlen den gleichen Zusatzbeitrag. Dieser "tatsächliche Zusatzbeitrag" ist zu unterscheiden von dem "durchschnittlichen Zusatzbeitrag" (Beispiele in der Tabelle) ist zu unterscheiden von dem "durchschnittlichen Zusatzbeitrag". Übersteigt Letzterer zwei Prozent des Bruttoeinkommens, erstattet der Staat aus Steuergelder einen Sozialausgleich.
So war es bisher
Zusatzbeiträge können seit 2009 erhoben werden, etwa 15 Krankenkassen taten dies bis jetzt auch. Allerdings waren Zusatzbeiträge von über 8 Euro bisher verdienstabhägig und auf ein Prozent des Einkommens begrenzt.
Dieser Artikel erschien in der Januarausgabe zum 15. Januar 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden. (Autor: Dr. Reinhard Door)