Frage Sechs

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Wie wird der Ausgleich errechnet?

Der Sozialausgleich wird fällig, wenn der durchschnittliche (nicht der tatsächliche!) Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent des Einkommens, der Rente oder anderer Einkünfte beträgt, für die ein Kassenbeitrag bezahlt werden muss. Also: Bis zu zwei Prozent seines Einkommens bezahlt der Versicherte selbst, den Rest übernimmt der Staat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag minus zwei Prozent des Einkommens ergibt die Höhe des Sozialausgleichs, wie die Beispiele zeigen.

Erste Frage

Ersetzen die Zusatzbei- träge die bisherigen Kassenbeiträge? mehr...


Zweite Frage

Muss jeder den Zusatzbeitrag zahlen? mehr...


Dritte Frage

Wird der Zusatzbeitrag vom Einkommen oder von der Rente abgezogen? mehr...


Vierte Frage

Wie hoch ist der Zusatzbeitrag? mehr...


Fünfte Frage

Wie wird der durch- schnittliche Zusatzbei- trag errechnet? mehr...


Siebte Frage

Muss der Sozialausgleich eigens beantragt werden? mehr...


Achte Frage

Garantiert der Sozialausgleich, dass alle Beitragszahler gleichmäßig mehr...


Neunte Frage

Kann man am Sozialausgleich auch verdienen? mehr...


Zehnte Frage

Wie sah die Rechnung 2011 aus? mehr...


Elfte Frage

Wastun, wenn der Zusatzbeitrag sehr hoch ausfällt? mehr...


Tabelle

Tabelle zu dem Fragen 4, 6,8 und 9 mehr...


Februar 2012 - Komplizierte Extrarechnung

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Dieser Artikel erschien in der Januarausgabe zum 15. Januar 2011 in der Apotheken-Umschau, und durfte mit freundlicher Genehmigung des Wort & Bild Verlages veröffentlicht werden. (Autor: Dr. Reinhard Door)